<
 
 
 
 
×
>
You are viewing an archived web page, collected at the request of United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization (UNESCO) using Archive-It. This page was captured on 13:46:25 Jan 26, 2017, and is part of the UNESCO collection. The information on this web page may be out of date. See All versions of this archived page.
Loading media information hide

Bundesamt für Naturschutz

Hauptbereichsmenü



Themen

Icon Agro-Gentechnik

Die Anwendung der Agro-Gentechnik in der Land- und Forstwirtschaft birgt Risiken für die Natur und den Naturschutz. Daher ist nach europäischem und deutschem Recht vor der Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen ( GVO ) auch eine Risikoprüfung durchzuführen, in der die Auswirkungen auf Natur und Umwelt zu ermitteln sind. Das BfN ist am Genehmigungsverfahren von GVO beteiligt und bringt seine Kompetenzen im Bereich des Natur- und Umweltschutzes ein. 

 zu Agro-Gentechnik

Icon Agro-Gentechnik

Der weltweit anhaltende Rückgang der biologischen Vielfalt und insbesondere der Rückgang der Arten und ihrer Populationen ist auf zahlreiche Faktoren zurückzuführen. Um dieser Entwicklung entgegenzutreten, sind staatliche Maßnahmen erforderlich, die den unterschiedlichen Gefährdungsursachen Rechnung tragen. Das Bundesamt für Naturschutz arbeitet fortlaufend an der Betreuung und Weiterentwicklung nationaler und internationaler Artenschutzregelungen nach ökologischen und naturschutzfachlichen Grundsätzen, fördert Artenschutzprojekte und erarbeitet Grundlagen für einen nachhaltigen Artenschutz auf wissenschaftlicher Basis.

 zum Artenschutz

In den letzten Jahren haben wirtschaftliche Aktivitäten wie Offshore-Windparks mit ihren Netzanbindungen; Seekabel und Pipelines sowie die Gewinnung von Bodenschätzen in der Nord- und Ostsee stetig zugenommen. 
Bei Zulassung solcher Vorhaben sind der Gebiets- und Artenschutz, der gesetzliche Biotopschutz sowie die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung zu beachten. Das BfN als zuständige Naturschutzbehörde prüft daher die von der Zulassungsbehörde übermittelten Unterlagen im Hinblick auf naturschutzfachliche und -rechtliche Fragen und nimmt dazu Stellung.

 zu den Zulassungen in Nord- und Ostsee

Icon Bergbaufolgelandschaften

Im Zuge des Braunkohlentagebaus wurden in Mittel- und Ostdeutschland umfangreiche Flächen in Anspruch genommen. Nach Aufgabe des aktiven Tagebaus weisen diese Flächen heute in Teilen einen hohen Naturschutzwert und einmalige Entwicklungspotentiale auf.

 zu Bergbaufolgelandschaften

Biologische Vielfalt bedeutet die Variabilität unter lebenden Organismen jeglicher Herkunft, darunter unter anderem Land-, Meeres- und sonstige aquatische Ökosysteme und die ökologischen Komplexe, zu denen sie gehören.

 zur biologischen Vielfalt

Icon Landschafts- und Biotopschutz

Der Biotopschutz ist ein zentrales Anliegen des Naturschutzes und ein wichtiges Instrument, um gefährdete Arten zu schützen. Ebenso wie der Schutz der Vielfalt und Eigenart der Landschaften in Deutschland ist der Biotopschutz seit vielen Jahren fest als Aufgabe im Bundesnaturschutzgesetz verankert.

 Biotop- und Landschaftsschutz

Blütenbestäuber sichern die Biodiversität der Pflanzen, mit mindestens 300.000 Tierarten weltweit, die Blüten besuchen. Bestäuber garantieren Fruchtansatz, reife Samen und Früchte und damit das Fortbestehen aller von Tieren bestäubten Pflanzenarten. In allen Kontinenten sind alarmierende Rückgänge der Bestäuberdiversität mindestens in einigen Tiergruppen nachgewiesen worden. 

zu  Blütenbestäuber und Biodiversität

Icon CITES

Mit dem "Übereinkommen über den Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen", kurz CITES genannt, hat bereits 1973 die internationale Gemeinschaft darauf reagiert, dass viele Tier- und Pflanzenarten durch Entnahmen aus der Natur in ihrem Bestand gefährdet sind. Als Vollzugsbehörde für dieses Abkommen erteilt das BfN Genehmigungen für die Ein- und Ausfuhr geschützter Arten.

 zu CITES

Logo Eingriffsregelung und Verkehrswegeplanung

Eingriffe in Natur und Landschaft sind mit Hilfe verschiedener rechtlicher Prüfinstrumente zu untersuchen. Neben der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sind hier insbesondere die FFH -Verträglichkeitsprüfung und die spezielle Artenschutzprüfunng von Bedeutung. Mit naturschutzfachlichen Methoden sind die aus den Vorhaben resultierenden Beeinträchtigungen zu prognostizieren und zu bewerten sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung oder ggf. Kompensation zu entwickeln.

 zu Eingriffsregelung und Verkehrswegeplanung

 

Icon Recht

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien soll die zukünftige Energieversorgung sichern und eine weitere Klimaerwärmung verhindern. Allerdings kann die Erzeugung und Nutzung dieser alternativen Energieträger zu Konflikten mit Natur und Landschaft führen. Für einen nachhaltigen und naturverträglichen Ausbau sind insofern die Naturschutzbelange zu berücksichtigen.

 Erneuerbare Energien und Naturschutz

Icon Gebietsschutz

Die flächenbezogene und differenzierte Unterschutzstellung ist eines der wichtigsten Instrumente des Naturschutzes und der Landschaftspflege zur Erhaltung der biologischen Vielfalt. In den Schutzgebieten soll dem Natur- und Landschaftsschutz auf besonders ausgewiesenen Flächen Vorrang vor anderen Nutzungsarten gewährt werden zur Sicherung der heimischen Pflanzen- und Tierwelt und ihrer Lebensräume sowie zur Erfüllung und Umsetzung der nationalen und internationalen Verpflichtungen zur Bewahrung des Naturerbes.

 zu Gebietsschutz / Großschutzgebiete

Icon Gesellschaft

Naturschutz ist eine gesellschaftliche Vereinbarung. Konzepte, Instrumente und Maßnahmen des Naturschutzes sind deshalb auf breite gesellschaftliche und politische Akzeptanz angewiesen. Um erfolgreich handeln zu können, müssen die Grundlagen und Rahmenbedingungen gesellschaftlichen Handelns den Akteurinnen und Akteuren des Naturschutzes bekannt sein.

 zu Gesellschaft

Zusammen mit ihren Auen bilden Flüsse und Bäche in Deutschland auf ca. 400.000 km Fließstrecke die Achsen eines länderübergreifenden Biotopverbundes. Sie sind Zentren der biologischen Vielfalt und sie erfüllen vielfältige Funktionen im Naturhaushalt. Die Verbesserung des ökologischen Zustandes von Bächen und Flüssen, von Seen und Grundwasser rückt immer stärker in den Vordergrund des Gewässerm anagements. Der Schutz und die Wiedergewinnung naturnaher Flussauen spielen dabei eine wesentliche Rolle. Zahlreiche Projekte des BfN verbessern die wissenschaftlichen Grundlagen und fördern modellhafte und bundesbedeutsame Maßnahmen zum Gewässer- und Auenschutz.

 zum Gewässer- und Auenschutz

Die Natur kennt keine politischen Grenzen. Was für die Verbreitung von Pflanzen und Tieren gilt, gilt ebenso für viele Umwelt- und Naturschutzprobleme. Oft sind die Folgen einer Übernutzung der Natur noch an weit entfernten Orten und in anderen Ländern zu spüren (z.B. Klimawandel). Daher ist es unbedingt notwendig, auf internationaler Ebene bei der Lösung gemeinsamer Probleme im Naturschutz zusammenzuarbeiten.

 zu Internationaler Naturschutz

Die biologische Vielfalt und das Klima sind eng miteinander verbunden und beeinflussen einander gegenseitig. Der Naturschutz hat daher die Aufgabe, Ökosysteme intakt zu halten oder zu renaturieren, die durch Kohlenstoffspeicherung und -aufnahme das Klima schützen. Darüber hinaus soll die natürliche Anpassungsfähigkeit von Ökosystemen an den Klimawandel gesteigert werden.

 zu Klimawandel und Biodiversität

Icon Landschaftsplanung

Die Landschaftsplanung ist das zentrale vorsorgeorientierte Planungsinstrument von Naturschutz und Landschaftspflege. Mit der Landschaftsplanung wird dementsprechend ein ganzheitlicher, flächendeckender Ansatz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft verfolgt, so dass ihr auch Bündelungsfunktionen für naturschutzfachliche Einzelaktivitäten und -beiträge zukommen.

 Landschaftsplanung

Die Landwirtschaft hat über Jahrhunderte zu unserer Landschafts- und Artenvielfalt beigetragen und unsere Kulturlandschaft geformt. Durch die Intensivierung im Agrarbereich seit den 50er-Jahren und der Nutzungsaufgabe von Grenzertragsstandorten verschwanden jedoch vor allem extensiv genutzte Agrarökosysteme und mit ihnen die an sie angepassten Tier- und Pflanzenarten. Naturschutzziele können jedoch nicht nur in Schutzgebieten umgesetzt werden, sondern müssen auch die bewirtschaftete Fläche mit einbeziehen. Viele Naturschutzleistungen sind ohne eine entsprechende Landbewirtschaftung nicht zu erbringen. Zur Erhaltung unserer biologischen Vielfalt ist daher eine naturverträgliche Landnutzung notwendig.

 zur Landwirtschaft

Aufgaben und Aktivitäten des BfN sowie Projekte zum Schutz der marinen Biodiversität.

  Meeresnaturschutz

Icon Monitoring

Ein naturschutzfachliches Monitoring wird durch verschiedene nationale und internationale Regelwerke vorgegeben. Die Erfassungen können auf der Ebene von Landschaften, Biotopen, Lebensgemeinschaften oder Arten erfolgen. Zur Darstellung der Ergebnisse sind geeignete Indikatorensysteme nötig.

 zu Monitoring

Das am 12.10.2014 in Kraft getretene Nagoya-Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt ist ein völkerrechtlich bindender Vertrag, der dazu beiträgt, den Wert der biologischen Vielfalt bei der Herstellung neuartiger Produkte besser zu berücksichtigen und wirtschaftliche Anreize für die Bewahrung und nachhaltige Nutzung der Natur zu setzten. In der EU umgesetzt wurde das Protokoll mit der Verordnung (EU) Nr. 511/2014. Danach sind die Nutzer genetischer Ressourcen zur Einhaltung verschiedener Sorgfaltsmaßnahmen verpflichtet, um den Voraussetzungen einer zulässigen Nutzung im Sinne des Nagoya-Protokolls zu entsprechen.

Nagoya-Protokoll

Das Nationale Naturerbe steht für die beispielhafte Initiative des Bundes, eigene hochwertige Naturschutzflächen nicht zu privatisieren, sondern unentgeltlich aus dem Bundesbesitz an die Länder, Naturschutzorganisationen oder Stiftungen zur dauerhaften naturschutzfachlichen Sicherung zu übertragen. Gemäß den letzten Koalitionsvereinbarungen handelt es sich derzeit um ca. 156.000 ha gesamtstaatlich repräsentativer Flächen in 3 Tranchen. Ziel ist es, insbesondere in den Waldbereichen die natürliche Entwicklung zuzulassen und im Offenland sowie an Gewässern naturschutzfachlich wertvolle Biotope zu erhalten und zu entwickeln.

 zum Nationalen Naturerbe

Icon Natura2000

Um den anhaltenden Rückgang von wild lebenden Arten und natürlichen Lebensräumen in der EU entgegenzuwirken und die biologische Vielfalt zu erhalten, wurde 1979 die Vogelschutzrichtlinie und 1992 die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie erlassen. Beide Richtlinien sehen als Kernbestimmung die Ausweisung von Schutzgebieten zur Schaffung eines EU-weiten Schutzgebietsnetzes "Natura 2000" für bestimmte bedrohte Arten und Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse vor.

 zu Natura 2000

Wirtschaftliche Aspekte sind von zunehmender Bedeutung für den Naturschutz. Das Wissen um ökonomische Rahmenbedingungen und Argumentationen trägt dazu bei, das Naturschutzhandeln besser zu gestalten. Zur erfolgreichen Fortentwicklung nachhaltiger Strategien müssen vermehrt ökonomische Erkenntnisse genutzt werden. Dies gilt etwa im Hinblick auf die wirtschaftlichen Wirkungen des Naturschutzes oder seine Finanzierung.

 zur Naturschutzökonomie

Icon Recht

Die Effizienz des Naturschutzes wird nicht zuletzt durch die rechtlichen Rahmenbedingungen bestimmt. Das Bundesamt für Naturschutz unterstützt die Weiterentwicklung des Naturschutzrechts auf nationaler und internationaler Ebene und erarbeitet Konzepte zur Integration von Naturschutzzielen in sonstige Rechtsgebiete, die für die Belange des Naturschutzes von Bedeutung sind.

 zu Recht

Icon Rote Listen

Rote Listen sind Verzeichnisse ausgestorbener, verschollener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, Pflanzengesellschaften sowie Biotoptypen und Biotopkomplexe. Sie stellen den aktuellen Erhaltungszustand der biologischen Vielfalt mittels Zuordnung zu bestimmten Gefährdungskategorien dar. Rote Listen dienen Naturschützern, Planern und Behörden als Entscheidungsgrundlage und sind heute nicht mehr aus der Naturschutzarbeit wegzudenken.

 zu Rote Listen

Die Aufgaben von Naturschutz und Landschaftspflege enden nicht am Rande der Städte und Dörfer. Naturschutz findet auch im Siedlungsbereich statt und widmet sich den Grünflächen und Freiräumen in den Kommunen. Diese beherbergen eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten und bieten zugleich auch ein gesundes Wohn- und Arbeitsumfeld sowie Raum für Erholung und Naturerfahrung für die Menschen.

 zu Naturschutz im Siedlungsbereich

Icon Sport & Tourismus

Eine intakte Natur bildet die Grundlage für Tourismus, Sport- und Freizeitaktivitäten. Auf der anderen Seite sind Tourismus und Sport und Naturschutz sind nicht immer überall und zu jederzeit miteinander vereinbar. Die sportbedingte Nutzung von Natur und Landschaft kann zu Konflikten führen. 

 zu Tourismus und Sport