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Förderverein Gefangenenbüchereien e. V.

Diese Seite wird aktuell überarbeitet.

Herzlich willkommen!

Wir setzen uns dafür ein, Medienangebote für Menschen in Haft oder Arrest zu verbessern. „Leseförderung  = Lebensförderung“  – das ist ist unsere Überzeugung.

Was  wir dafür tun, erfahren Sie hier. Danke für Ihr Interesse!

In diesem Band wird die Bibliotheksarbeit im Justizvollzug in Deutschland und international vorgestellt. Grußworte von politischer, schriftstellerischer, bibliothekarischer und vollzuglicher Seite bringen die Vielschichtigkeit des Gefangenenbüchereiwesens zum Ausdruck. Neben der Geschichte und den Gesetzesgrundlagen des Gefangenenbüchereiwesens in Deutschland werden Praxisbeispiele aus verschiedenen Bundesländern vorgestellt z.B. die als „Bibliothek des Jahres 2007“ in Deutschland ausgezeichnete Gefangenenbücherei der JVA Münster und Projekte des dort gegründeten Fördervereins Gefangenenbüchereien e.V. Erfahrungen zur Situation des Gefangenenbüchereiwesens aus 12 Ländern sowie Projekte der Goethe-Institute in fünf Ländern werden aufgeführt und die internationalen Richtlinien für Gefangenenbüchereien dokumentiert. Ein Schlusskapitel mit Schlüsselworten unterschiedlicher Personen rundet das Fachbuch ab. Grafiken zu Plakatausstellungen gliedern und ergänzen die einzelnen Kapitel.

Hier sind erstmals Erfahrungen, Hintergründe und Richtlinien des Gefangenenbüchereiwesens in Deutschland und international in einem Band zusammengefasst.

Wofür wir uns einsetzen

Der Verein fördert die Erziehung und Bildung von Menschen in Haft oder Arrest durch Optimierung der Büchereiangebote in Jugendarrest- und Justizvollzugsanstalten – zum Beispiel  durch Öffentlichkeitsarbeit, Bestandsaufbau, Erschließung, Datenverarbeitung, Raumplanung, Leseförderung, Veranstaltungen.

Jede Anstalt hat eine angemessen ausgestattete Bibliothek einzurichten

In Deutschland liegt seit der Föderalismusreform die Verantwortung für die Gesetze und Praxis des Justizvollzugs bei den einzelnen Bundesländern und fällt hinsichtlich der Büchereiangebote sehr unterschiedlich aus. Dabei bleiben sie deutlich zurück hinter den Europäischen Strafvollzugsgrundsätzen. Dort heißt es in Artikel 28.5 und 28.6:  „Jede Anstalt hat eine angemessen ausgestattete Bibliothek einzurichten, die allen Gefangenen zur Verfügung steht. Sie soll über eine Vielfalt von Büchern und sonstigen Medien verfügen, die sowohl für Unterhaltungs- als auch für Bil dungszwecke geeignet sind (Art. 28.5). Die Anstaltsbibliothek soll wenn immer möglich in Zusammenarbeit mit öffent lichen Bibliotheken geführt werden (Art. 28.6).“

Gute Erfahrungen

Selbst in Jugendstrafvollzugsgesetzten einzelner Bundesländer sind die Büchereiangebote nicht mehr ausdrücklich verankert. Nur in Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen gibt es hauptamtliche Diplom-Bibliothekare zur Koordinierung der Büchereiangebote im Justizvollzug. Auf der Basis konstruktiver Erfahrungen in Nordrhein-Westfalen und besonders der gelungenen Erneuerung der Bücherei der JVA Münster wurde Dezember 2006 der Förderverein Gefangenenbüchereien gegründet. Die Vereinsgründung war einer der Gründe dafür, dass die Gefangenenbücherei der JVA Münster mit dem Deutschen Bibliothekspreis als „Bibliothek des Jahres 2007“ ausgezeichnet wurde.